Siehe Antrag
Antragsteller*in: | AG Vielfalt (dort beschlossen am: 12.04.2022) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 15.04.2022, 22:13 |
Antragsteller*in: | AG Vielfalt (dort beschlossen am: 12.04.2022) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 15.04.2022, 22:13 |
b. Wahl und Entlastung des Kreisvorstands,
c. Wahl der KassenprüferInnenkassenprüfenden Person,
d. Wahl von Delegierten und StellvertreterInnenErsatzdelegierten
E. Zu Landesdelegiertenversammlungen und Bundesdelegiertenkonferenzen können Jahresdelegierte gewählt werden. Dazu soll mindestens die gleiche Zahl an Ersatzdelegierten gewählt werden. Die Benennung einer Vertretung erfolgt durch den oder die verhinderteN ordentlichen DelegierteNverhinderte ordentlich delegierte Person aus dem Kreis der Ersatzdelegierten.
f. Aufstellen der KandidatInnenKandidierenden zu Wahlen
g. Satzungsänderungen.
„Bündnis 90/Die Grünen Mainz-Stadt“ - Kurzbezeichnung GRÜNE - sind der
Kreisverband (KV) der Bundespartei „Bündnis 90/Die Grünen“ im Landesverband
Rheinland-Pfalz für den Bereich der Stadt Mainz.
Bündnis 90/Die Grünen streben eine ökologisch fundierte Gesellschaft an. Die
politische Arbeit orientiert sich an den vier Grundprinzipien: ökologisch,
sozial, basisdemokratisch und gewaltfrei. Das Grundsatzprogramm des
Bundesverbands gilt als Grundlage der Arbeit von Bündnis 90/Die Grünen Mainz-
Stadt.
Die Organe des Kreisverbandes sind die Mitgliederversammlung und der
Kreisvorstand.
a. Entscheidungen über politische, personelle und organisatorische Fragen,
b. Wahl und Entlastung des Kreisvorstands,
c. Wahl der KassenprüferInnenkassenprüfenden Person,
d. Wahl von Delegierten und StellvertreterInnenErsatzdelegierten
E. Zu Landesdelegiertenversammlungen und Bundesdelegiertenkonferenzen können
Jahresdelegierte gewählt werden. Dazu soll mindestens die gleiche Zahl an
Ersatzdelegierten gewählt werden. Die Benennung einer Vertretung erfolgt durch die
den oder verhinderteN ordentlichen DelegierteNverhinderte ordentlich delegierte Person aus dem Kreis der
Ersatzdelegierten.
f. Aufstellen der KandidatInnenKandidierenden zu Wahlen
g. Satzungsänderungen.
Kann kein Vorstandsmitglied mehr rechtsfähig zu einer Mitgliederversammlung
einladen, so können fünf Mitglieder des Kreisverbands den Landesvorstand
beauftragen, eine Mitgliederversammlung zur Neuwahl eines Kreisvorstands
einzuberufen.
Auf Antrag kann die Mitgliederversammlung einer Arbeitsgruppe die Anerkennung
entziehen.
Es finden die Regelungen der Landessatzung § 16 Anwendung.
Rechtsgeschäfte für den Kreisverband dürfen nur vom geschäftsführenden Vorstand
schriftlich hierzu ermächtigte Personen abschließen. Für Schulden des
Kreisverbandes haftet gemäß den Bestimmungen des Parteiengesetzes nur das
Vermögen des Kreisverbandes; auf diese Bestimmung müssen Dritte bei Abschluss
von Rechtsgeschäften hingewiesen werden.
Siehe Antrag