Arbeitsgemeinschaften heißen auf Bundesebene Arbeitsgemeinschaften, auf Landesebene Arbeitsgemeinschaften und selbst in der Satzung teilweise Arbeitsgemeinschaften (siehe §6 Abs. 6 und §13 Abs. 4). Das sollte einfach einheitlich und vor allem eindeutig geregelt werden.
Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 27.04.2022) |
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Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 06.04.2022, 21:37 |