Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 05. Mai 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 7 Weitere Anträge |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 30.03.2022) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.04.2022, 21:42 |
A2: Änderung der Beitragsordnung
Antragstext
Der Kreisvorstand hat beschlossen, die Beitragsänderung zu ändern:
Neuer Text:
Teil A:
- Mitglieder ohne oder mit geringem Einkommen (z.B. Wehr- und
Zivildienstleistende, in Ausbildung Befindliche, Studierende,
Rentner*Innen, Eltern in Elternzeit) zahlen einen ermäßigten Beitrag in
Höhe von mindestens € 6,50 pro Monat.
Teil C:
Der Beitrag ist auf ein Konto des Kreisverbandes einzuzahlen. Nach Möglichkeit
soll dem Kreisverband eine Bankeinzugsermächtigung erteilt werden. Bankeinzug
ist monatlich, viertel-, halb- oder jährlich möglich.
Die Änderungen betreffen die Ergänzung von Eltern in Elternzeit, die Streichung
eines Satzes und die Ergänzung des monatlichen Bankeinzuges. (Außerdem Ergänzung
des Genderstern bei RenterInnen.)
Begründung
Der Kreisvorstand möchte den Satz: " Dieser Beitrag soll die pro Mitglied monatlich fällige Abführung des Kreisverbands an Landes- und Bundesverband decken." streichen, weil die Abgaben an LV und BV nicht Bestandteil der Argumentation für Mitgliedsbeiträge sein soll.